Datenschutzinformation zur Baustellenkamera

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erstellung von Zeitraffer-Einzelbildern zur Dokumentation eines Bauvorhabens.

1. Verantwortlicher

Petrinet Ventures GmbH
Niedernhausener Straße 13
60326 Frankfurt am Main

Kontakt für Datenschutzanfragen: datenschutz@petrinet-ventures.de

Für die Petrinet Ventures GmbH ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt. Datenschutzanfragen können unmittelbar an die oben genannte verantwortliche Stelle gerichtet werden.

2. Gegenstand und Umfang der Bildaufnahmen

Auf der Baustelle Neudorf 32, 64756 Mossautal (Unter-Mossau) wird eine fest installierte Reolink Go PT Plus eingesetzt. Der Bildausschnitt ist fest eingestellt; für den Zeitraffer wird die Kamera nicht geschwenkt, geneigt oder gezoomt. Die Kamera erstellt im Abstand von fünf Minuten Einzelbilder zur Dokumentation des Baufortschritts und zur Erstellung eines Zeitraffervideos. Eine Tonaufzeichnung und eine kontinuierliche Videoaufzeichnung finden nicht statt.

Öffentliche Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke sind in der Kameraaufnahme mittels Privatsphärenmasken geschwärzt. Trotz dieser Maßnahmen können sich auf der Baustelle aufhaltende Personen, insbesondere Handwerker, auf Einzelbildern befinden. Eine automatische Personenidentifikation oder Leistungs- beziehungsweise Verhaltenskontrolle von Beschäftigten ist nicht beabsichtigt.

3. Zwecke, Rechtsgrundlage und berechtigtes Interesse

Die Bildverarbeitung dient der von Petrinet Ventures GmbH organisierten Dokumentation des Baufortschritts und der Erstellung einer visuellen Zeitraffer-Dokumentation. Soweit die DSGVO anwendbar ist und personenbezogene Bilddaten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das geltend gemachte berechtigte Interesse besteht in der nachvollziehbaren Dokumentation des Baufortschritts und der Erstellung eines Zeitrafferfilms. Dieses Interesse ist gegen die Rechte und Freiheiten der aufgenommenen Personen abzuwägen. Die Zulässigkeit setzt insbesondere voraus, dass eine weniger eingriffsintensive Umsetzung den Zweck nicht gleich gut erreicht.

Die Bildaufnahmen werden nicht zur Überwachung von Beschäftigten, zur Kontrolle von Arbeitsleistung oder zur systematischen Beobachtung von Personen verwendet.

4. Speicherdauer, Nachbearbeitung, Anonymisierung und Löschung

Die während der Bauarbeiten erstellten Einzelbilder werden zur Dokumentation des Baufortschritts gespeichert. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden sie gesichtet, bearbeitet und zur Erstellung der abschließenden Zeitrafferdokumentation anonymisiert. Für diese Nachbearbeitung ist ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten nach Abschluss der Bauarbeiten vorgesehen.

Sobald die Anonymisierung einer Aufnahme abgeschlossen ist und das nicht anonymisierte Original nicht mehr benötigt wird, wird dieses unverzüglich aus dem lokalen Speicher und aus Google Drive gelöscht. Sämtliche nicht anonymisierten Originalaufnahmen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss der Bauarbeiten gelöscht. Der Zeitraum von sechs Monaten stellt eine Höchstfrist dar, keine Mindestaufbewahrungsdauer. Wirksam anonymisierte Bilder und Zeitraffervideos können dauerhaft aufbewahrt werden.

Während der Bauphase und bei der Nachbearbeitung wird geprüft, ob einzelne personenbezogene Aufnahmen noch erforderlich sind. Nicht erforderliche Aufnahmen werden früher gelöscht oder anonymisiert. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Zugriff auf nicht anonymisierte Aufnahmen auf die zur Nachbearbeitung berechtigten Personen beschränkt.

5. Speicherorte, Empfänger und technische Verarbeitung

Die Aufnahmen werden lokal sowie zusätzlich in Google Drive im Google-Workspace-Konto der Petrinet Ventures GmbH gespeichert. Die lokale Speicherung erfolgt auf einem dem Verantwortlichen zugänglichen Speichermedium. Google Drive ist ein Cloud-Speicherdienst von Google. Im Rahmen der Bereitstellung und technischen Administration können entsprechend den geltenden Vertrags- und Datenschutzbedingungen von Google eingesetzte Gesellschaften und Dienstleister mit den Daten in Berührung kommen. Auf die Inhalte erhalten im Übrigen nur der Verantwortliche und etwaige ausdrücklich berechtigte Personen Zugriff. Eine öffentliche Freigabe der personenbezogenen Originalbilder ist nicht vorgesehen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die nicht anonymisierten Originalaufnahmen sowohl aus dem lokalen Speicher als auch aus Google Drive gelöscht. Dabei werden auch synchronisierte Kopien und, soweit technisch steuerbar, Papierkorb- beziehungsweise Versionsbestände berücksichtigt. Bei anbieterseitigen Sicherungen und systembedingten Löschfristen richtet sich die endgültige Entfernung nach den jeweiligen technischen und vertraglichen Regelungen.

5a. Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Bei der Nutzung von Google Drive kann eine Verarbeitung oder ein Zugriff aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nicht ausgeschlossen werden. Etwaige Drittlandübermittlungen und ihre Absicherung hängen von der konkreten Google-Dienst- und Kontokonfiguration ab. Google informiert über die dafür herangezogenen datenschutzrechtlichen Instrumente, insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse und gegebenenfalls Standardvertragsklauseln, unter policies.google.com/privacy/frameworks.

6. Veröffentlichung von Aufnahmen

Eine Veröffentlichung personenbezogener Bilder oder von Zeitraffervideos mit erkennbaren Personen ist nicht Bestandteil des hier beschriebenen Verarbeitungszwecks. Vor einer etwaigen Veröffentlichung werden Personen und andere personenbezogene Merkmale wirksam anonymisiert. Sollte eine Veröffentlichung mit personenbezogenen Merkmalen erwogen werden, wird die erforderliche Rechtsgrundlage gesondert geprüft.

7. Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen haben bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Widerspruch gegen eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 21 DSGVO). Soweit anwendbar besteht zudem ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ein Widerspruch kann aus Gründen erfolgen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben.

Zur Ausübung dieser Rechte genügt eine Kontaktaufnahme schriftlich an die oben angegebene Geschäftsanschrift. Eine angemessene Eingrenzung des Aufnahmezeitpunkts erleichtert die Zuordnung von Aufnahmen.

8. Beschwerderecht

Es besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO. Zuständig in Hessen ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Wilhelmstraße 7, 65185 Wiesbaden. Website: datenschutz.hessen.de.

9. Keine Pflicht zur Bereitstellung / keine automatisierten Entscheidungen

Die betroffenen Personen sind nicht verpflichtet, personenbezogene Daten aktiv bereitzustellen. Die Verarbeitung erfolgt gegebenenfalls durch den Aufenthalt im Aufnahmebereich. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

10. Schutzmaßnahmen und Aktualisierung

Die Kamera wird auf den Baustellenbereich ausgerichtet; nicht erforderliche öffentliche und nachbarliche Bereiche sind bereits im aufgenommenen Bild maskiert. Der Zugriff auf Bildmaterial wird auf berechtigte Personen beschränkt. Die Einstellungen sind nach Änderungen des Bildausschnitts erneut zu prüfen. Diese Datenschutzinformation wird bei wesentlichen Änderungen des Aufnahmezwecks, der Technik oder der Speicherdauer angepasst.